Leistungsspektrum

Verwertung, wo andere
an Grenzen stoßen.

Wenn eine Immobilie in ein Insolvenz- oder Nachlassverfahren gerät, entscheiden oft Feinheiten über die Höhe des Erlöses. Genau hier setzen wir an: Das folgende Leistungsspektrum umfasst auch jene Konstellationen, an denen herkömmliche Verwertungen regelmäßig scheitern.

Wohnhaus, Straßenansicht

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

Sämtliche Verfahrensabläufe unterliegen einem geprüften und regelmäßig auditierten Qualitätsmanagement, sodass Sie sich auf gleichbleibende Sorgfalt verlassen können.

Grundsatz 60 der ordnungsgemäßen Insolvenzverwaltung

Unsere Tätigkeit ist auf die Einhaltung von Grundsatz 60 der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) des VID e.V. ausgerichtet. Jeder Verwertungsschritt bleibt damit für Gläubiger, Verwalter und Gerichte lückenlos prüfbar.

Das vollständige Leistungsspektrum.

01

Freihändige Verwertung statt Zwangsversteigerung

Der freihändige Verkauf führt meist zum wirtschaftlich überlegenen Ergebnis. Wir sprechen einerseits uns bekannte, bonitätsgeprüfte Investoren gezielt an und suchen andererseits den Wettbewerb am Markt durch breite Ausschreibung und Bewerbung der Immobilie.

02

Kompetenzzentrum Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht steht oft mehr auf dem Spiel, als zunächst sichtbar ist. Wir wenden den Heimfall ab und führen das Erbbaurecht in seiner bestehenden Fassung fort. Dies vermeidet die Anhebung des Erbbauzinses und damit die Reduzierung des Wertes eines bestehenden Erbbaurechts. Soweit erforderlich übernehmen wir die Verauslagung des Erbbauzinses.

03

Aufgebots- und Hinterlegungsverfahren nach § 1171 Abs. 2 BGB

Eine unübersichtliche Grundbuchlage ist kein Grund aufzugeben. Beispielsweise durch das Aufgebots- und Hinterlegungsverfahren nach § 1171 Abs. 2 BGB schaffen wir die Voraussetzungen für eine lastenfreie Verwertung.

04

Rückgewähransprüche an Grundpfandrechten

In nicht mehr valutierenden Grundpfandrechten stecken oft erhebliche wirtschaftliche Werte. Wir verwerten die Rückgewähransprüche, heben diese Werte und verhindern den Erfolg von Einreden.

05

Zwangsversteigerung nach § 165 InsO

Lässt sich eine freihändige Lösung nicht erreichen, bereiten wir das Zwangsversteigerungsverfahren vor und begleiten es, sei es auf Antrag des Verwalters nach § 165 InsO oder auf Gläubigerantrag. Dazu gehören die gezielte Ansprache von Bietinteressenten und die Prüfung ihrer Finanzierbarkeit.

06

Verwertung von Nutzungsrechten

Auch Rechte, die sich einer Übertragung scheinbar entziehen, lassen sich wirtschaftlich nutzbar machen. Nicht abtretbare Nießbrauchsrechte etwa verwerten wir, indem wir deren Ausübung Dritten entgeltlich überlassen.

07

Verwertung ohne vollständige Lastenfreistellung

Wenn eine vollständige Löschung der eingetragenen Rechte im Grundbuch den Verkauf blockieren würde, verwerten wir trotzdem freihändig an belehrte Käufer. Eine Immobilie lastenfrei zu stellen, ist nicht der einzig denkbare Weg.

08

Internationale Verwertungen

Der Zugriff auf Immobiliarwerte endet nicht an der Staatsgrenze. Unser Schwerpunkt liegt auf europäischen Immobilien. Bei angemessenen Gegenstandswerten übernehmen wir auch Verwertungen in Afrika, Amerika und Asien.

09

Teilungserklärungen und Abgeschlossenheit

Durch die Änderung und Überarbeitung von Teilungserklärungen sowie die Beibringung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen erschließen wir zusätzliche Immobilienwerte und heben sie für die Masse.

10

Lastenfreistellung und Anspruchsprüfung

Wir bereiten die Lastenfreistellung vor und prüfen bereits im Vorfeld die Anspruchsgrundlagen und Indizien für eine Löschung oder Anfechtung.

11

Tätigkeit auf Erfolgsbasis

Wir tragen das unternehmerische Risiko. Notwendige Kosten der Projektentwicklung finanzieren wir vor, treten mit unseren Honorar- und Kostenersatzforderungen im Rang hinter die Verfahrenskosten zurück und bieten Stundungsmöglichkeiten.

12

Inbesitznahme und Gefährdungsprüfung

Bei der Inbesitznahme prüfen wir das Objekt auf konkrete Gefährdungspotentiale, etwa Personenaufzüge, Geländer, Heizungen und Brennstoffbehältnisse. So werden Haftungsrisiken früh erkannt und beherrschbar.

13

Gebäudeversicherung und Verkehrssicherungspflicht

Sollte keine Liquidität zur Verfügung stehen, jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Verwertung sprechen, finanzieren wir die Gebäudeversicherung vor und lassen die Verkehrssicherungspflichten erfüllen.

Gewerbeobjekt, Luftaufnahme
Auch komplexe Bestandsobjekte führen wir strukturiert durch das Verfahren.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Diskret, unverbindlich und mit der gebotenen Sorgfalt.