RESPICE FINEM!

Immobilien­verwertung
mit Weitblick.

Die Restruktur SE ist auf die Be- und Verwertung von Immobilien in Insolvenzverfahren, Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften spezialisiert. Ihr Vorstand verfügt seit 2004 über einschlägige Erfahrung in Beratung und Durchführung entsprechender Mandate.

Mehrfamilienhaus, Luftaufnahme

Leitgedanke

Wir führen Vermögenswerte durch anspruchsvolle Verfahren zu einem Abschluss, den alle Beteiligten mittragen.

Insolvenz, Nachlass, notleidendes Engagement, Überforderung der Hinterbliebenen: Immobilienwerte geraten leider in Schieflage, deren Behebung Erfahrung, Sachkunde, Umsicht und einen belastbaren Plan verlangt. Respice finem (Bedenke das Ende) ist dabei unser Leitsatz. Viel zu oft mussten wir sehen, dass ohne ausreichend differenzierte Auseinandersetzung mit der konkreten Situation der „normale“ Weg gewählt wird. Das können wir besser.

Ein Zwangsversteigerungsantrag allein führt dabei selten zum wirtschaftlich besten Ergebnis. Die Zwangsversteigerung kann jedoch, richtig begleitet, ein sinnvolles Mittel sein.

Für jedes Mandat entwickeln wir einen schrittweisen Verwertungsplan, der von der ersten Akteneinsicht bis zur notariellen Beurkundung reicht. Dieser antizipiert zukünftige Ereignisse und ermöglicht Zwischenerfolge, um eine Aufwärtsentwicklung abzusichern.

01 Freihändige Verwertung statt Zwangsversteigerung Der freihändige Verkauf führt meist zum wirtschaftlich überlegenen Ergebnis. Wir sprechen einerseits uns bekannte, bonitätsgeprüfte Investoren gezielt an und suchen andererseits den Wettbewerb am Markt durch breite Ausschreibung und Bewerbung der Immobilie. 02 Kompetenzzentrum Erbbaurecht Beim Erbbaurecht steht oft mehr auf dem Spiel, als zunächst sichtbar ist. Wir wenden den Heimfall ab und führen das Erbbaurecht in seiner bestehenden Fassung fort. Dies vermeidet die Anhebung des Erbbauzinses und damit die Reduzierung des Wertes eines bestehenden Erbbaurechts. Soweit erforderlich übernehmen wir die Verauslagung des Erbbauzinses. 03 Aufgebots- und Hinterlegungsverfahren nach § 1171 Abs. 2 BGB Eine unübersichtliche Grundbuchlage ist kein Grund aufzugeben. Beispielsweise durch das Aufgebots- und Hinterlegungsverfahren nach § 1171 Abs. 2 BGB schaffen wir die Voraussetzungen für eine lastenfreie Verwertung. 04 Rückgewähransprüche an Grundpfandrechten In nicht mehr valutierenden Grundpfandrechten stecken oft erhebliche wirtschaftliche Werte. Wir verwerten die Rückgewähransprüche, heben diese Werte und verhindern den Erfolg von Einreden. Das vollständige Leistungsspektrum ansehen – alle Leistungen im Detail.

Über die Restruktur SE

Die Restruktur SE ist auf die Be- und Verwertung von Immobilien in Insolvenzverfahren, Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften spezialisiert. Ihr Vorstand verfügt seit 2004 über einschlägige Erfahrung in Beratung und Durchführung entsprechender Mandate.

Sämtliche Verwertungsmandate werden nach den Vorgaben des von uns entwickelten Qualitätsmanagementsystems bearbeitet; die Restruktur SE ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Einhaltung von Grundsatz 60 der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) des VID e.V. ist selbstverständlich.

Zertifizierungssiegel DIN EN ISO 9001:2015

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
Geprüftes Qualitätsmanagement

Stadtvilla, Straßenansicht

Wertschöpfungskette

Schritt eins

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.

Telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Schritt zwei

Wir prüfen Sachstand, Akten und Handlungsoptionen.

Sie erhalten von uns eine fundierte Ersteinschätzung mit Indikation des Verkehrswerts und einen abgestimmten Verwertungsplan.

Schritt drei

Wir begleiten Ihre Immobilie bis zur Übergabe.

Vermarktung, Bieterverfahren, Beurkundung und Kaufpreisabwicklung, lückenlos dokumentiert bis zum Abschluss.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Diskret, unverbindlich und mit der gebotenen Sorgfalt.